Wie geht Leasing?

Ganz einfach. Besuchen Sie Ihre Garage und lassen Sie sich für das gewünschte Auto eine Leasing-Offerte erstellen. Natürlich müssen Sie den Leasing-Vertrag und die Bedingungen bis ins Detail studieren! Erst dann kommen Fragen zu den einzelnen Punkten auf. Einige Erklärungen zu den wichtigen Vertragspunkten sind hier festgehalten.

Begriff Leasing

Der Begriff Leasing stammt aus dem Englischen und bedeutet mieten, vermieten, pachten. Aufgrund von vielen Werbeangeboten entsteht manchmal der Eindruck, dass ein Leasing eine günstigere Variante zum Kauf darstellt. Dies stimmt so nicht, da Sie sich das Geld zum Autokauf leihen. Betrachten Sie ein Leasing ähnlich wie einen Kredit, bei dem Sie Zins zahlen müssen.

Eigentümer Fahrzeug

Beim Leasing wird ein Fahrzeug nur gemietet. Sie werden also nicht Eigentümer des Wagens. Bei einem Leasing in einer Garage wird der Wagen von der Garage an die Leasingfirma verkauft. Die Leasingfirma (Leasinggeber) übernimmt das Fahrzeug und vermietet es Ihnen (Leasingnehmer) zu den monatlichen Raten.

Kreditfähigkeitsprüfung

Für die Berechnung der Leasingkosten müssen Sie der Leasingfirma Ihre finanzielle Situation offen legen. Die Leasingfirma ist laut Gesetz verpflichtet, eine Kreditfähigkeitsprüfung vor Vertragsabschluss von jedem Leasingnehmer zu erstellen. Diese Prüfung erfolgt anhand Ihrer Angaben zu den privaten Unkosten.

Fahrzeugtyp

Lassen Sie sich von keinem Autoverkäufer ein grösseres Fahrzeug aufdrängen. Nur weil Sie ein Leasing abschliessen und nicht bar zahlen, dürfen Sie sich keinesfalls für ein zu teures Auto entscheiden. Rechnen Sie bei den Ausgaben stets ein Polster mit ein, andernfalls geraten Sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten.

Widerrufsrecht

Innerhalb einer gesetzlichen Frist von 7 Tagen nach Erhalt des Vertrages, haben Sie das Recht, den Leasingvertrag zu widerrufen. Dies muss in schriftlicher Form per Einschreiben geschehen. Um den Vertrag widerrufen zu können, sollten Sie in der Garage keinen Kaufvertrag oder eine Bestellung unterschreiben.

Null-Leasing

Beim Nullleasing handelt es sich eigentlich um eine Miet- Kauf Variante. Sie leasen einen Wagen und nach Vertragsablauf gehört Ihnen das Fahrzeug. Bei dieser Leasing-Variante bezahlen Sie selbstverständlich höhere Leasingraten.

Rechte und Pflichten

Anders als bei einem Mietwagen, sind Sie rechtlich für das Fahrzeug immer haftbar. Mit dem Leasing übernehmen Sie die vertraglichen Rechte und Pflichten. Sie sind verantwortlich, das Fahrzeug in einwandfreien Zustand zu halten. Service und Reparaturen müssen in einer Markenvertretung ausführen lassen. Vertraglich sind Sie verpflichtet die Pflege und Wartung des Wagens rechtzeitig und fachgerecht durchzuführen. Ebenso müssen Sie die im Vertrag geforderten Versicherungen für das Fahrzeug abschliessen.

Betriebskosten

Zu den Leasingkosten kommen noch Haftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung, Service, Reparaturen, Reifen, Treibstoff, Autoreinigung, Parkplatzmiete dazu. Diese Kosten dürfen Sie nicht unterschätzen.

Panne oder Reparatur

Fällt das Auto wegen einer Panne oder Unfall aus, so laufen die Leasinggebühren weiter. Selbst ohne Eigenverschulden haben Sie keinen Anspruch auf einen anderen Wagen. Es wird Ihnen auch kein Nachlass bei den Leasinggebühren gewährt.

Kilometerleistung

Für die Leasingberechnung wird die Kilometerleistung pro Jahr erfasst. Achten Sie darauf, dass die Annahme auch den von Ihnen tatsächlich gefahrenen Kilometern im Jahr entspricht. In der Endabrechnung werden die Mehrkilometer zum vertraglich festgelegten Kilometerpreis zusätzlich verrechnet.

Lenker

Die meisten Leasingfirmen schliessen im Leasingvertrag das Lenken des Fahrzeugs durch Dritte aus. Somit sind Sie die einzige Person, die das Fahrzeug lenken darf.

Steuerabzug

Nur als gewerblicher Nutzer, also für Firmenfahrzeuge, können Sie die Leasingkosten steuerlich absetzen.

Kaufoption

Einige Leasingfirmen bieten den Kunden eine Kaufoption beim Abschluss des Leasingvertrages an. Die Kaufoption muss im Vertrag bereits aufgeführt sein, damit Sie am Ende des Leasings das Recht haben, das Leasingfahrzeug zu übernehmen. Der Restwert des Autos wird somit bei Vertragsbeginn festgelegt.

Vorzeitige Kündigung

Auch einen Leasingvertrag dürfen Sie künden. Meistens beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage auf das Ende einer dreimonatigen Laufzeit. Senden Sie das Kündigungsschreiben per Post als Einschreiben. In den Vertragsbedingungen finden Sie die genauen Details zur Kündigung und eine Tabelle. Nach der Kündigung erhalten Sie von der Leasingfirma eine Nachforderung. Darin wird Ihnen eine neue rückwirkende Ratenberechnung wegen der Differenz des Wertverlustes des Fahrzeugs aufgezeigt. Dies bedeutet für Sie eine sofortige Nachzahlung. Bei einer kurzen Laufzeit können diese Kosten ein paar tausend Franken ausmachen.

Ersatzleasingnehmer

Der Leasingnehmer kann nach Vertragsrecht eine Ersatzperson für den bestehenden Leasingvertrag suchen. Die Ersatzperson muss das Fahrzeug mit dem Leasingvertrag und den Bedingungen übernehmen. Die Leasingfirma prüft wiederum die Kreditwürdigkeit des Ersatzleasingnehmers. Wird der Ersatzleasingnehmer bestätigt, so fällt für Sie eventuell eine Umschreibegebühr an.

Vertragsende

Nach Ende der Leasingvertragszeit erhalten Sie eine Endabrechnung für den Wagen. Mängel, übermässige Abnutzung und die Kilometerleistung werden erfasst und abgerechnet. Haben Sie im Vertrag eine Kaufoption festgelegt, so steht es Ihnen frei, davon Gebrauch zu machen. Allerdings sollten Sie den Kaufpreis für den Restwert des Fahrzeugs vorher vergleichen.